Aktuelles von Karl Zimmermann

Justizbeamte in Baden-Württemberg können künftig wählen, ob sie sich privat versichern oder die kostenlose Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Diese gilt bisher nur für Polizisten.

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung will Berufe in den Gefängnissen attraktiver machen – unter anderem durch Erleichterungen bei der Krankenversicherung. Beamte im Strafvollzug und im Abschiebehaftvollzug können künftig die kostenlose Heilfürsorge nutzen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Neu eingestellte Beamte müssen sich zu Beginn ihrer Laufbahn entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen wollen oder wie bisher die staatliche Beihilfe in Anspruch nehmen und die übrigen Kosten über eine private Krankenversicherung absichern. Die Beamten, die bereits im Dienst sind, können ebenfalls wechseln. Die Entscheidung ist bindend. Von der Möglichkeit profitieren etwa 3400 Beamte sowie 76 Anwärter.

Land rechnet mit Kosten bis zu zwei Millionen Euro

„Kein Mensch hat verstanden, dass bei diesem Thema zwischen den Kollegen der Polizei und dem Justizvollzug unterscheiden wurde, aber an vielen anderen Stellen wie Polizeizulage und früherer Pensionseintritt der operativen Einheiten ein sinnvoller und nachvollziehbarer Gleichklang herrschte“, sagt Karl Zimmermann, Strafvollzugsbeauftragter der CDU-Landtagsfraktion, der die langjährige Forderung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten nach einer Gleichstellung mit der Polizei unterstützte.

Die neue Regelung bringt den Beamten, die in den mittleren Dienst sind, einige Vorteile. Sie sparen die Kosten für die private Krankenversicherung von etwa 300 Euro monatlich und müssen bei medizinischen Behandlungen auch nicht mehr auf die Kostenerstattung durch die Beihilfe warten. Das habe bei den Bediensteten, die in der Regel im mittleren Dienst sind und damit zu den unterdurchschnittlich bezahlten Beamten gehören, oft finanzielle Engpässe bedeutet, so Zimmermann. Zudem könnten sie jetzt auch Vorsorgekuren in Anspruch nehmen. Er ist überzeugt, dass das Land durch die Umstellung spart, „weil die anfallenden Behandlungskosten nicht mehr auf dem Niveau eines Privatversicherten, sondern auf dem Niveau eines Kassenpatienten anfallen werden“. Familienmitglieder sind durch die freie Heilfürsorge allerdings nicht mitversichert, ebenso wenig Pensionäre.

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